TRIADES DATENSCHUTZ
Sachverständigenbüro für Datenschutz & Datensicherheit
WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER FÜR EXTERNEN DATENSCHUTZ FÜR KLEINE UND MITTLERE UNTERNEHMEN.
Wir übernehmen Mandate als externe Datenschutzbeauftragte, beraten Sie zum Thema Datenschutz und Datensicherheit und unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer Datenschutzpflichten.
Mit uns erledigen Sie vor allem das Wichtigste:
Alle bußgeldrelevanten Pflichten der Datenschutzgesetze (DSGVO, BDSG etc.) zu erfüllen.
Welche Kunden betreuen wir:
WIr betreuen gerne Kunden, die mit uns übereinstimmen, dass Datenschutz ein wichtiges Mittel zum Schutz der Rechte und Freiheiten der Menschen und der freiheitlich demokratischen Grundordnung ist. Daraus leitet sich die grundsätzliche Bereitschaft ab, mit uns zusammen belastbaren Datenschutz aufzubauen.
Aus welchen Branchen unsere Kunden kommen erfahren Sie in den FAQ.
DATENSCHUTZ IM ÜBERBLICK
WANN BENÖTIGE ICH EINEN DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN?
Alle Pflichten der Datenschutzgesetze (DSGVO, BDSG) müssen auch ohne Benennung eines DSB vom Unternehmen eingehalten werden.
Mindestens 20 Mitarbeiter
„verarbeiten“ personenbezogene Daten z.B. erheben, erfassen, organisieren, ordnen, speichern, anpassen, verändern, auslesen, abfragen, verwenden, offenlegen, löschen, vernichten etc.. Auch Praktikanten, Mini-Jobber, Teilzeitkräfte usw. zählen hier als Mitarbeiter. Unter „verarbeiten“ ist schon der mögliche Zugriff auf diese Daten zu verstehen. Beispiel: Zugriff auf einen E-Mail-Account.
Personenbezogene Daten
sind nach Art 4 DSGVO: Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse natürlicher Personen wie z.B. Name, Adresse, Geburtstag, Geschlecht, Beruf, Gehalt, IP-Adresse, Verhalten, Aufenthaltsort uvm. sowie alle Daten, die eine Person beschreiben oder einer Person direkt oder indirekt zugeordnet werden können.
Weitere Faktoren für eine DSB Benennung
Unternehmen die nach Art 9 DSGVO besondere Kategorien von personenbezogenen Daten verarbeiten (z.B. Gesundheitsdaten) müssen ggf. einen DSB benennen.
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Wie ist die Lage, wenn mein Unternehmen weniger als 20 Mitarbeiter hat?
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Erledigt der Datenschutzbeauftragte die Arbeiten zur Erfüllung der Pflichten für mich?
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Wie kann ich die Pflichten erfüllen, wenn ich dazu keine Kapazitäten (Zeit, Personal) habe?
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Wie kann ich ohne Datenschutzbeauftragten die Pflichten zum Datenschutz erfüllen?